Studien-ausschuss für Vergreisung

Das Gesetz bezüglich "Gewährleistung des stetigen Abbaus der Staatsschuld und Schaffung eines Vergreisungsfonds" gründet den Studienausschuss für Vergreisung innerhalb des Hohen Rates für Finanzen (Gesetz vom 5. September 2001), Belgisches Staatsblatt vom 14. September 2001). 

  • Der Studienausschuss für Vergreisung ist beauftragt mit der Abfassung eines Jahresberichts, in dem die sozialen und budgetären Auswirkungen der Vergreisung untersucht werden.
  • Dieser Bericht enthält unter anderem eine Schätzung der finanziellen Auswirkungen auf die verschiedenen gesetzlichen Pensionsregelungen, Sozialversicherungsregelungen für Lohnempfänger und Selbstständige und die Regelung der Einkommensgarantie für Betagte im Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung.
  • Der Studienausschuss für Vergreisung kann auch auf eigene Initiative oder auf Ersuchen der Regierung besondere Studien in Bezug auf die Vergreisung durchführen.

Beratung durch die Vollversammlung

In der Vollversammlung kommen alle Ratsmitglieder zusammen. Sie berät über Fragen, die ihr durch den Minister der Finanzen unterbreitet werden oder über alle anderen Finanz- und Steuerangelegenheiten.

Der Minister der Finanzen führt den Vorsitz des Rates.

Zusammensetzung des Hohen Rates für Finanzen (September 2023). Belgisches Staatsblatt vom 30. Juni 2023, Aktualisierung Dezember 2023.

Vorsitzender

Greet T'JONCK

Vize-Vorsitzender

Baudouin REGOUT

Mitglieder

Gert DE SMET
Christelle LEBEAU
Steven VANACKERE
Evelien VANALME
Maruja VAN BAELEN
Saskia WEEMAES
Jacqueline WEERTS

Sekretariat

info.ageing@hrfcsf.be